Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-24, 2 K 2499/21

2 K 2499/21Verwaltungsgericht24.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 2499/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-24

Aktenzeichen: 2 K 2499/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0924.2K2499.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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