Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-23, 14 K 167/20

14 K 167/20Verwaltungsgericht23.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 K 167/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-23

Aktenzeichen: 14 K 167/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0923.14K167.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann

die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund

des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte

vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden

Betrags leistet.

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