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8 K 3170/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-16, 8 K 3170/21
8 K 3170/21Verwaltungsgericht16.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-16
Aktenzeichen: 8 K 3170/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0916.8K3170.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 18. Mai 2021 verpflichtet, dem Kläger den am 26. Januar 2021 bei der Beklagten beantragten planungsrechtlichen Bauvorbescheid zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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