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9 K 2938/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-13, 9 K 2938/22
9 K 2938/22Verwaltungsgericht13.09.2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-13
Aktenzeichen: 9 K 2938/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0913.9K2938.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.
Es wird gegenüber dem Kläger zu 1. festgestellt, dass der Beklagte nicht berechtigt gewesen ist, die Äußerung „Was dort passiert, ist organisierte Kriminalität. Die unterscheidet sich vom Kriminalitätsgehalt in nichts von Rauschgiftbanden, Clan-Kriminalität, Sprengungen von Geldautomaten – das ist alles derselbe kriminelle Gehalt“ durch den Präsidenten des Landgerichts Bonn Dr. B. im Rahmen der Dokumentation „Der Milliardenraub – eine Staatsanwältin jagt die Steuermafia“ zu tätigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des Beklagten trägt der Kläger zu 1. jeweils zwei Sechstel, der Kläger zu 2. jeweils drei Sechstel und der Beklagte jeweils ein Sechstel. Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1. trägt der Kläger zu 1. zwei Drittel und der Beklagte ein Drittel. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vom jeweiligen Vollstreckungsgläubiger vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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