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10 K 3329/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-28, 10 K 3329/22
10 K 3329/22Verwaltungsgericht28.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-28
Aktenzeichen: 10 K 3329/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0828.10K3329.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Ausreiseuntersagung der Beklagten mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 12. Juni 2021 rechtswidrig gewesen ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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