Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-27, 15 L 588/24

15 L 588/24Verwaltungsgericht27.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 588/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-27

Aktenzeichen: 15 L 588/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0827.15L588.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Tenor

  1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) untersagt, die Beigeladenen nach A 13g BBesO zu befördern und diese in die entsprechenden Planstellen einzuweisen, solange nicht über die Beförderung der Antragstellerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

  1. Der Streitwert wird auf 19.283,67 Euro festgesetzt.

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