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14 K 4606/20•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-27, 14 K 4606/20
14 K 4606/20Verwaltungsgericht27.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-27
Aktenzeichen: 14 K 4606/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0827.14K4606.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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