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14 K 2942/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-12, 14 K 2942/19
14 K 2942/19Verwaltungsgericht12.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-12
Aktenzeichen: 14 K 2942/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0812.14K2942.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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