Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-12, 13 L 1236/24

13 L 1236/24Verwaltungsgericht12.08.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 1236/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-08-12

Aktenzeichen: 13 L 1236/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0812.13L1236.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Es wird vorläufig festgestellt, dass die mit Schreiben des Geheimschutzbeauftragten der Antragsgegnerin vom 25. April 2024 mitgeteilte Feststellung eines Sicherheitsrisikos in der Person des Antragstellers rechtswidrig ist.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.