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6 L 1461/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-06, 6 L 1461/24
6 L 1461/24Verwaltungsgericht06.08.2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-06
Aktenzeichen: 6 L 1461/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0806.6L1461.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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