Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-25, 14 L 925/24

14 L 925/24Verwaltungsgericht25.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 925/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-25

Aktenzeichen: 14 L 925/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0725.14L925.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

  1. Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Antragsgegnerin zu 50 %. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 50 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Verfahrens sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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