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14 L 925/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-25, 14 L 925/24
14 L 925/24Verwaltungsgericht25.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-25
Aktenzeichen: 14 L 925/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0725.14L925.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Antragstellerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen und der Antragsgegnerin zu 50 %. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 50 %. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Verfahrens sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.
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