Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-17, 23 K 4896/22

23 K 4896/22Verwaltungsgericht17.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 4896/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-17

Aktenzeichen: 23 K 4896/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0717.23K4896.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollsteckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubigerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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