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10 K 4715/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-15, 10 K 4715/21
10 K 4715/21Verwaltungsgericht15.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-15
Aktenzeichen: 10 K 4715/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0715.10K4715.21.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 10. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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