Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-09, 22 L 825/24.A

22 L 825/24.AVerwaltungsgericht09.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 825/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-09

Aktenzeichen: 22 L 825/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0709.22L825.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. April 2024 (Gesch.-Z.: 00000000-000) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte auferlegt.

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