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22 L 825/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-09, 22 L 825/24.A
22 L 825/24.AVerwaltungsgericht09.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-09
Aktenzeichen: 22 L 825/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0709.22L825.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. April 2024 (Gesch.-Z.: 00000000-000) wird aufgehoben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte auferlegt.
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