Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-08, 15 L 2557/23

15 L 2557/23Verwaltungsgericht08.07.2024

Regest

Die Tätigkeit einer Geheimschutzbeauftragten unterliegt der dienstlichen Beurteilung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 15 L 2557/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-08

Aktenzeichen: 15 L 2557/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0708.15L2557.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 3a SÜG AVV-SÜG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Die Tätigkeit einer Geheimschutzbeauftragten unterliegt der dienstlichen Beurteilung.

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, im Rahmen der Beförderungsrunde 2023/2024 die Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe B 3 Bundesbesoldungsordnung zu befördern oder mit ihnen ein entsprechendes außertarifliches Entgelt zu vereinbaren, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
    1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 26.759,25 Euro festgesetzt.

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