Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-05, 37 K 6200/23.T

37 K 6200/23.TVerwaltungsgericht05.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 37 K 6200/23.T — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-05

Aktenzeichen: 37 K 6200/23.T

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0705.37K6200.23T.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer des Berufsgerichts für Heilberufe

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beschuldigte unwürdig ist, den Beruf der Ärztin auszuüben.

Die Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühr wird auf 800,- Euro festgesetzt.

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