Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-04, 8 K 5287/22

8 K 5287/22Verwaltungsgericht04.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 5287/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-04

Aktenzeichen: 8 K 5287/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0704.8K5287.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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