Verwaltungsgericht Köln, 2024-07-03, 13 L 1211/24

13 L 1211/24Verwaltungsgericht03.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 13 L 1211/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-03

Aktenzeichen: 13 L 1211/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0703.13L1211.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Kammer

Tenor

Der Antragsgegnerin wird bis zur Entscheidung des Gerichts in dem Eilverfahren 13 L 1211/24 aufgegeben, es sicherzustellen, dass Nachrichten über den Messengerdienst „Wire (Bund)“, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre und Staatssekretärinnen sowie der weitere Leitungsstab im Zeitraum vom 7. Mai 2024 bis zum 24. Juni 2024 in Bezug auf den Protestbrief von etwa 100 Lehrenden gegen die polizeiliche Räumung einer propalästinensischen Demonstration an der Freien Universität P. gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden; dies insbesondere durch eine Deaktivierung der beim vorgenannten Messengerdienst enthaltenen Selbstlöschungsfunktion.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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