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9 K 6705/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-28, 9 K 6705/23
9 K 6705/23Verwaltungsgericht28.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-28
Aktenzeichen: 9 K 6705/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0628.9K6705.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Soweit die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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