Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-27, 2 L 84/24

2 L 84/24Verwaltungsgericht27.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 L 84/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-27

Aktenzeichen: 2 L 84/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0627.2L84.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Die aufschiebende Wirkung der Klage Az.: 2 K 275/24 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 29. November 2023 (Az.: N01) für die Errichtung eines Bistros mit Multifunktionsplatz und Nebenanlagen auf dem Grundstück G01 (postalisch: W.-straße, 00000 N.), wird angeordnet. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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