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27 L 1164/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-27, 27 L 1164/24.A
27 L 1164/24.AVerwaltungsgericht27.06.2024
Ohne Belang für die Prüfung des Asylantrags im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG sind von dem Ausländer vorgebrachte Umstände jedenfalls dann, wenn sie selbst im Fall der Wahrunterstellung keinen Schutzstatus begründen können
Entscheidungsdatum: 2024-06-27
Aktenzeichen: 27 L 1164/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0627.27L1164.24A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Kammer
Normen: AsylG 31 Abs 1 Nr 1
Ohne Belang für die Prüfung des Asylantrags im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG sind von dem Ausländer vorgebrachte Umstände jedenfalls dann, wenn sie selbst im Fall der Wahrunterstellung keinen Schutzstatus begründen können
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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