Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-27, 27 L 1164/24.A

27 L 1164/24.AVerwaltungsgericht27.06.2024

Regest

Ohne Belang für die Prüfung des Asylantrags im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG sind von dem Ausländer vorgebrachte Umstände jedenfalls dann, wenn sie selbst im Fall der Wahrunterstellung keinen Schutzstatus begründen können

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 27 L 1164/24.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-27

Aktenzeichen: 27 L 1164/24.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0627.27L1164.24A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Kammer

Normen: AsylG 31 Abs 1 Nr 1

Leitsätze

Ohne Belang für die Prüfung des Asylantrags im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 AsylG sind von dem Ausländer vorgebrachte Umstände jedenfalls dann, wenn sie selbst im Fall der Wahrunterstellung keinen Schutzstatus begründen können

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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