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7 K 4302/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-25, 7 K 4302/22
7 K 4302/22Verwaltungsgericht25.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-25
Aktenzeichen: 7 K 4302/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0625.7K4302.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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