Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-24, 10 L 922/24

10 L 922/24Verwaltungsgericht24.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 922/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-24

Aktenzeichen: 10 L 922/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0624.10L922.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

    1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, binnen 2 Wochen über den Antrag des Antragstellers auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der GGS D. E., Y.-straße 0, 00000 E. unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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