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10 L 626/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-20, 10 L 626/24
10 L 626/24Verwaltungsgericht20.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-20
Aktenzeichen: 10 L 626/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0620.10L626.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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