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10 K 3218/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-19, 10 K 3218/22
10 K 3218/22Verwaltungsgericht19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 10 K 3218/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0619.10K3218.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Der Bescheid des Bundesverwaltungsamtes vom 6. April 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 16. Mai 2022 wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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