Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-27, 22 K 1308/23

22 K 1308/23Verwaltungsgericht27.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 1308/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-27

Aktenzeichen: 22 K 1308/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0527.22K1308.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Der Gebührenbescheid „Missachtung Halterpflichten“ des Beklagten vom 9. Februar 2023 wird aufgehoben, soweit darin mehr als 87,32 Euro festgesetzt werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 60 % und der Beklagten zu 40 %.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.