Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-24, 9 K 4836/20

9 K 4836/20Verwaltungsgericht24.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 4836/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 9 K 4836/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0524.9K4836.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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