Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-24, 8 K 4846/21

8 K 4846/21Verwaltungsgericht24.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 4846/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 8 K 4846/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0524.8K4846.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen; diese sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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