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7 K 3789/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-08, 7 K 3789/22
7 K 3789/22Verwaltungsgericht08.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-08
Aktenzeichen: 7 K 3789/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0508.7K3789.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: PsychThG § 1
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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