Verwaltungsgericht Köln, 2024-05-06, 33 L 766/24.PVB

33 L 766/24.PVBVerwaltungsgericht06.05.2024

Regest

In eine laufende Personalratswahl darf das Gericht grundsätzlich nicht durch eine einstweilige Verfügung eingreifen.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 33 L 766/24.PVB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-06

Aktenzeichen: 33 L 766/24.PVB

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0506.33L766.24PVB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen

Leitsätze

In eine laufende Personalratswahl darf das Gericht grundsätzlich nicht durch eine einstweilige Verfügung eingreifen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

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