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8 K 1035/19.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-25, 8 K 1035/19.A
8 K 1035/19.AVerwaltungsgericht25.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-25
Aktenzeichen: 8 K 1035/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0425.8K1035.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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