Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-19, 20 L 708/24

20 L 708/24Verwaltungsgericht19.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 20 L 708/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-19

Aktenzeichen: 20 L 708/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0419.20L708.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers – 20 K 2153/24 – gegen die Ziffer 10 des Bescheids des Polizeipräsidiums Bonn vom 18.04.2024 wird wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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