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5 L 339/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-16, 5 L 339/24
5 L 339/24Verwaltungsgericht16.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 5 L 339/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0416.5L339.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Kammer
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe sowie auf Beiordnung von Rechtsanwalt E. aus Köln wird abgelehnt.
Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1065/24 gegen die Wohnsitzauflage des Antragsgegners vom 22.01.2024 wird angeordnet.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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