Verwaltungsgericht Köln, 2024-04-04, 22 L 485/24

22 L 485/24Verwaltungsgericht04.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 L 485/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-04

Aktenzeichen: 22 L 485/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0404.22L485.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

  1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- € festgesetzt.

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