projekte
6 L 162/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-28, 6 L 162/24
6 L 162/24Verwaltungsgericht28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 6 L 162/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0328.6L162.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Kammer
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.