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9 K 6054/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-27, 9 K 6054/19
9 K 6054/19Verwaltungsgericht27.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-27
Aktenzeichen: 9 K 6054/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0327.9K6054.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.
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