Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-27, 9 K 6054/19

9 K 6054/19Verwaltungsgericht27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 6054/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 9 K 6054/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0327.9K6054.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages leistet.

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