Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-27, 23 K 975/21

23 K 975/21Verwaltungsgericht27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 23 K 975/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 23 K 975/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0327.23K975.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für den Standort Q.-straße 00, G01, Flur 0, Flurstück 0000/0 in F. einen bauordnungsrechtlichen Vorbescheid, beschränkt auf Feststellung, dass das Vorhaben nicht gegen § 10 Abs. 2 Satz 5 BauO NRW verstößt, zu erteilen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung des jeweiligen Vollstreckungsgläubigers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.