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18 K 4166/23•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-22, 18 K 4166/23
18 K 4166/23Verwaltungsgericht22.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-22
Aktenzeichen: 18 K 4166/23
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0322.18K4166.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Ziffern 1 bis 4 des Beschlusses der Beklagten vom 19. Juli 2023 (Az.: N01) werden aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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