Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-21, 12 L 501/24

12 L 501/24Verwaltungsgericht21.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 501/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 12 L 501/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0321.12L501.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

    1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.2. Der Antragsgegnerin wird vorläufig untersagt, den Antragsteller abzuschieben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
    1. Der Streitwert wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

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