Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-15, 1 L 2288/23

1 L 2288/23Verwaltungsgericht15.03.2024

Regest

1. Zu den Anforderungen an die Gewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme und an die Begründung des Beschlusses im Beschlusskammerverfahren. 2. Bei der Festlegung der fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einschließlich der Entgelte nach § 149 Abs. 4 TKG darf sich die Beschlusskammer nicht darauf beschränken lediglich einzelne Komponenten der Gesamtbedingungen zu betrachten und festzulegen. 3. Zur Auslegung einzelner Merkmale von § 8 Abs. 5 Gigabit-Rahmenregelung bzw. Ziffer 78 lit. h) EU-Breitbandleitlinien 2013.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 2288/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-15

Aktenzeichen: 1 L 2288/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0315.1L2288.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 149 TKG, § 155 TKG, § 209 TKG, § 215 TKG, § 28 VwVfG, § 45 VwVfG, Art. 107 AEUV, Art. 108 AEUV

Leitsätze

    1. Zu den Anforderungen an die Gewährung der Gelegenheit zur Stellungnahme und an die Begründung des Beschlusses im Beschlusskammerverfahren.
    1. Bei der Festlegung der fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen einschließlich der Entgelte nach § 149 Abs. 4 TKG darf sich die Beschlusskammer nicht darauf beschränken lediglich einzelne Komponenten der Gesamtbedingungen zu betrachten und festzulegen.
    1. Zur Auslegung einzelner Merkmale von § 8 Abs. 5 Gigabit-Rahmenregelung bzw. Ziffer 78 lit. h) EU-Breitbandleitlinien 2013.

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 6309/23 gegen Ziffer 1 des Beschlusses der Antragsgegnerin vom 31. Oktober 2023, Gz. BK11-23-003, wird angeordnet. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

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