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8 K 5875/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 8 K 5875/21
8 K 5875/21Verwaltungsgericht14.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 8 K 5875/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.8K5875.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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