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8 K 4189/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 8 K 4189/21
8 K 4189/21Verwaltungsgericht14.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 8 K 4189/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.8K4189.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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