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13 K 1947/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-14, 13 K 1947/19
13 K 1947/19Verwaltungsgericht14.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-14
Aktenzeichen: 13 K 1947/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0314.13K1947.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowie der Beigeladenen zu 1); die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 5) sind nicht erstattungsfähig.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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