Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-12, 2 K 4187/21

2 K 4187/21Verwaltungsgericht12.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 4187/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-12

Aktenzeichen: 2 K 4187/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0312.2K4187.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckungsschuldner dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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