Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-06, 12 L 2601/23

12 L 2601/23Verwaltungsgericht06.03.2024

Regest

Zu den Anforderungen an die Nachholung einer Anhörung. Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei Unklarheiten zum Inhaltsadressaten.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 12 L 2601/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-06

Aktenzeichen: 12 L 2601/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0306.12L2601.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: VwVfG NRW § 37 VwVfG NRW § 28; VwVfG NRW § 39 AufenthG § 59

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Nachholung einer Anhörung.

Zur Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung bei Unklarheiten zum Inhaltsadressaten.

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 6006/23 geführten Klage gegen die Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 01.12.2023 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 6.250,00 Euro festgesetzt.

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