Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-04, 22 K 1743/23

22 K 1743/23Verwaltungsgericht04.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 1743/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-03-04

Aktenzeichen: 22 K 1743/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0304.22K1743.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Kostentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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