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21 K 1034/19•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-28, 21 K 1034/19
21 K 1034/19Verwaltungsgericht28.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-28
Aktenzeichen: 21 K 1034/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0228.21K1034.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Es wird unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 20. August 2019 festgestellt, dass es sich bei der in klägerischem Eigentum befindlichen Wegefläche (Gemarkung G01), die Teil der heutigen Verbindungsstraße zwischen O. und J. ist, nicht um einen öffentlichen Weg bzw. nicht um eine öffentliche Straße handelt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
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