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16 K 4646/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-26, 16 K 4646/22
16 K 4646/22Verwaltungsgericht26.02.2024
1. Die Ermittlung der Differenz zwischen den ticketverkaufsbezogenen Umsätzen im Leistungszeitraum und den entsprechenden Umsätzen im Referenzjahr 2019 ist grundsätzlich geeignet, um das Maß der kompensationsbedürftigen Einnahmeeinbußen im Bereich des Profisports aufgrund der Corona-Pandemie zu bestimmen.2. Es ist sachgerecht und nicht willkürlich, dass der Zuwendungsgeber bei der Bestimmung der Förderhöhe keine Differenzierung zwischen Vereinen und Unternehmen, welche schon im Referenzjahr in der gleichen Liga gespielt haben, und solchen Vereinen und Unternehmen, welche im Referenzjahr in einer anderen Liga gespielt haben (Auf- oder Absteiger), vornimmt.3. Zur Erreichung des Förderziels, Strukturen des Profisports zu erhalten sowie Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste zu vermeiden, war es notwendig und legitim, bei der Ausgestaltung des Förderprogramms Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung besonderes Gewicht einzuräumen und den Vorrang vor Einzelfallgerechtigkeit in vereinzelten Härtefällen zu geben.
Entscheidungsdatum: 2024-02-26
Aktenzeichen: 16 K 4646/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0226.16K4646.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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