Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-23, 1 L 323/24

1 L 323/24Verwaltungsgericht23.02.2024

Regest

Wenn eine Bewerbung nicht den im Bekanntmachungstext genannten Anforderungen entspricht, verletzt ihr Ausschluss vom weiteren Verfahren nicht das aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG folgende Recht auf ein faires Auswahlverfahren (vgl. auch Parallelentscheidung Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 22. Februar 2024, 1 L 306/24).

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Köln — 1 L 323/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-02-23

Aktenzeichen: 1 L 323/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0223.1L323.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: § 60b GewO, § 69 GewO, Art. 12 GG, Art. 3 GG

Leitsätze

Wenn eine Bewerbung nicht den im Bekanntmachungstext genannten Anforderungen entspricht, verletzt ihr Ausschluss vom weiteren Verfahren nicht das aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG folgende Recht auf ein faires Auswahlverfahren (vgl. auch Parallelentscheidung Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 22. Februar 2024, 1 L 306/24).

Tenor

  1. Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.

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