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2 K 464/20•Verwaltungsgericht Köln, 2024-02-20, 2 K 464/20
2 K 464/20Verwaltungsgericht20.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-20
Aktenzeichen: 2 K 464/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0220.2K464.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 02.01.2020 verpflichtet, der Klägerin den unter dem 05.09.2019 beantragten Bauvorbescheid für die Neuerrichtung eines Lebensmittel-Discountermarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.200 qm auf dem Grundstück G01 in I. zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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